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LG Hamburg, 25.09.2014 - 328 O 543/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 434 BGB, § 441 Abs 4 BGB
Grundstückskaufvertrag: Gewährleistungsansprüche bei unzutreffenden Angaben zu den zu erzielenden Mieterträgen in einem Mehrparteienhaus - RA Kotz
Grundstückskaufvertrag - unzutreffende Angaben über Mieterträge in Mehrparteienhaus
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Vertragsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Grundstückskaufvertrag: Gewährleistungsansprüche bei unzutreffenden Angaben zu ...
Papierfundstellen
- ZMR 2016, 745
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.05.2011 - V ZR 122/10
Grundstückskaufvertrag: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von …
Auszug aus LG Hamburg, 25.09.2014 - 328 O 543/10
" Für dieselbe Vermögenseinbuße schließen sich Minderung und Schadensersatz statt der Leistung aus" (BGH, 27.5.2011, V ZR 122/10, juris, Tz. 16, ebenfalls zu der Ertragsfähigkeit eines Kaufgegenstandes). - BGH, 08.10.1997 - VIII ZR 373/96
Bindung der Verpflichtung des Eigentümers einer Mietwohnung zur Begrenzung von …
Auszug aus LG Hamburg, 25.09.2014 - 328 O 543/10
"Grundlage für die beim Kauf eines Mietshauses bedeutsame Bemessung der Ertragsfähigkeit und damit der Wertschätzung des Grundstücks sind im Regelfall nur zulässige Erträge" (BGH, 8.10.1997, VIII ZR 373/96, juris, Tz. 22). - BGH, 02.12.1988 - V ZR 91/87
Zusicherung der Höhe von Mieteinnahmen
Auszug aus LG Hamburg, 25.09.2014 - 328 O 543/10
Das gilt auch bei preisgebundenen Wohnraum (BGH, 2.12.1988, V ZR 91/87, juris). - OLG Düsseldorf, 14.07.1988 - 6 (9) UF 151/86
Wie wird der Wert eines Dreifamilienhauses (Mietwohngrundstück) ermittelt?
Auszug aus LG Hamburg, 25.09.2014 - 328 O 543/10
Soweit die Beklagten weiter in diesem Sinne monieren, dass der Gutachter nicht ausgehend von der Kostenmiete den Ertragswert ermittelt und in diesem Rahmen das Ergebnis bei der Anwendung des Liegenschaftszinsen marktgerecht relativiert hat (so OLG Düsseldorf, 14.7.1988, 6 (9) UF 151/86, NJW-RR 1989, 1417), ist bereits der Einwendung nicht zu entnehmen, ob die Berechnung für die Beklagten zu günstigeren Ergebnissen kommen würde.